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OLG Karlsruhe, 06.10.1993 - 2 WF 45/93 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 384 Nr. 2
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Unterhalt; Zeugnisverweigerungsrecht; Ehewidrig; Beziehungen; Fremdgehen
Papierfundstellen
- NJW 1994, 528
- FamRZ 1994, 1122
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 05.03.1958 - IV ZR 307/57
Pflichten des Zeugen zur Beantwortung von Fragen
Auszug aus OLG Karlsruhe, 06.10.1993 - 2 WF 45/93
Ein Zeuge braucht keine Antworten zu geben auf solche Fragen, deren Beantwortung ihm zur Unehre gereichen würde, d.h., wenn die kundzugebende Tatsache eine Gefahr für die Ehre begründet (BGHZ 26, 391, 400 = NJW 1958, 826 ).
- OLG Düsseldorf, 30.06.2014 - 4 U 31/14
Zulässigkeit eines Grundurteils
Ein Grundurteil darf dann nicht ergehen, wenn die Tatsachen sowohl für den Grund als auch für die Höhe annähernd dieselben sind oder doch ein enger Zusammenhang zwischen ihnen besteht (BGH MDR 79, 385; OLG Köln MDR 95, 412; OLG Karlsruhe FamRZ 94, 1122; OLG Celle NJW 2011, 3462).